Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit PKW-Führerschein Klasse B
20.Mai 2025
Gute Nachrichten für alle Camping- und Wohnmobilfreunde: Die EU hat eine umfassende Führerscheinreform beschlossen, die vor allem für Reisemobilisten deutliche Erleichterungen bringt. Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen und erklären, was das für Ihre nächste Reise bedeutet.
Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B
Bisher war für das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ein spezieller Führerschein nötig. Mit der neuen EU-Regelung dürfen Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B künftig Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen steuern. Damit reagiert die EU auf die Entwicklung, dass moderne Wohnmobile durch mehr Komfort, Sicherheit und alternative Antriebe oft schwerer sind als ältere Modelle.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die Anhebung der Gewichtsgrenze wird voraussichtlich ab 2028 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Wer dann ein schwereres Wohnmobil fahren möchte, muss eine spezielle Schulung oder Prüfung absolvieren – die Details dazu legen die einzelnen EU-Länder fest. Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, sofern der Fahrer den Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Weitere Neuerungen der EU-Führerscheinreform
Einführung eines digitalen Führerscheins, der spätestens ab 2030 EU-weit gültig sein soll. Eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger mit strengeren Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Führerscheinentzüge bei schweren Verstößen werden künftig in allen EU-Staaten anerkannt.
Was bedeutet das für Camper?
Die Reform erleichtert das Reisen mit größeren und moderneren Wohnmobilen erheblich. Sie fördert nachhaltiges, komfortables und familienfreundliches Camping in ganz Europa. Wer bereits jetzt mit dem Gedanken spielt, ein größeres Reisemobil anzuschaffen, kann sich auf mehr Flexibilität in der Zukunft freuen.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden, sobald die genauen Details zur Umsetzung in Deutschland feststehen. Bis dahin gilt: Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleibt vorerst der entsprechende Führerschein Pflicht.